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VEMAGS® Gebührenmodul

Das VEMAGS® Gebührenmodul unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

Bitte geben Sie die Daten zum Transportvorhaben vollständig ein.

Bitte beachten: Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dabei sind die Regelungen zur GebOSt, die in Ihrem Land gelten, anzuwenden.
Die über das VEMAGS®-Gebührenmodul ermittelten Faktoren sind daher von Ihnen zu prüfen.

Art des Antrags
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO
Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und/oder § 46 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StVO
Geltungsdauer
Monate
Faktor 0
Masse
Gesamtmasse (t)
Faktor 0
Beteiligte Stellen
Stellen
Faktor 0
FahrtwegeGeltungsbereich
Fahrtwege
DE
Bundesland
Kreis und/oder kreisfreie Städte
Faktor 0 0
Fahrzeuge
Zugfahrzeuge
Anhänger
Faktor 0
Maße
Gesamtlänge (m)
Gesamtbreite (m)
Gesamthöhe (m)
Faktor 0
Zusätzlicher Arbeitsaufwand
Faktor 0
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Gebühren berechnen
Gesamtfaktor 0
Gesamtgebühr 1.234,56 €
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Grundgebühr
40,00 €
Erhöhungsbetrag*
+
0,00 €
=
0,00 €
Gebühr gekappt
=
1.300,00 €
Gesamtgebühr Ablehnung
75 % der Gebühr einer Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung
=
1.300,00 €
* Berechnung des Erhöhungsbetrags: Grundgebühr multipliziert mit dem Gesamtfaktor
40,00 € x 0
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Hinweis zur Gebührenberechnung

Die Berechnungsergbnisse sind aufgrund der noch laufenden Abstimmung zwischen BMDV und den Ländern nicht rechtsverbindlich. Für die hier ermittelten Werte übernimmt VEMAGS® keine Gewähr.

Informationen zur Berechnungsgrundlage der Gebühren:

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